Klasse A - Mindestalter 18 Jahre Beinhaltet A1,M ab 18/25 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Krafträder(Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg, bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung. Dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat
Klasse A  
Fahrschule Detlef Euler, An der Mehrzweckhalle 4, 65558 Lohrheim, Tel.06430-1417, eMail: detlef@fahrschule-euler.de