Klasse BE- Mindestalter 18 nur mit Klasse B ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5-fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Klasse BE  
Fahrschule Detlef Euler, An der Mehrzweckhalle 4, 65558 Lohrheim, Tel.06430-1417, eMail: detlef@fahrschule-euler.de